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JobTicket VRS
Am VRS-JobTicket im Fakultativmodell interessierte Betriebe des netz NRW e.V. müssen – gemäß unseren Vertragsbedingungen mit dem VRS – weniger als 50 Beschäftigte insgesamt haben und für mindestens zwei beschäftigte MitarbeiterInnen mit vertraglichem Dienst-/Arbeitsverhältnis bestellen. Zusammen mit dem netz NRW-JobTicket-Vertrag reicht der Mitgliedsbetrieb die Liste der TicketnutzerInnen ein. Der Mitgliedsbetrieb bezahlt die Tickets für die MitarbeiterInnen monatlich im Voraus via SEPA-Lastschrift-Einzugsermächtigung. Eine Kündigung des netz NRW-JobTicket-Vertrags ist nur zum Ende der Vertragslaufzeit (31.05. d. J.) möglich.
- Das JobTicket gilt täglich rund um die Uhr im gesamten VRS-JobTicket-Strecken-Netz.
[alle Schienen- und Busnetzpläne siehe hier.] - Das JobTicket lässt sich mit Aufpreis auf bestimmte Gebiete des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR „Großer Grenzverkehr“) erweitern, falls MitarbeiterInnen dort wohnen.
- Unabhängig vom Wohnort lässt sich das VRS-JobTicket auf das Gesamtgebiet AVV des Aachener Verkehrsverbundes (AVV-Aufpreis) ausweiten.
- Mit dem EinfachWeiterTicket kann das VRS-Standard-JobTicket für Einzelfahrten auf den ganzen VRR (Verkehrsverbund Rhein-Ruhr) oder auf den AVV (Aachener Verkehrsverbund) ausgedehnt werden.
- Mit dem VRS-JobTicket können Leihräder (der KVB, SWB, RVK, wupsi) genutzt – und beim Carsharing mit cambio gespart werden.
- Weil wir das VRS-JobTicket über unsere Kooperationspartnerin DB Regio AG Region NRW anbieten, sind für unsere JobTicket-Nutzer auch die “Call a Bike” Leihräder der DB und das Carsharing mit Flinkster vergünstigt (s. Abo&Mehr VIP-Portal für NRW).
Ihre Ansprechpartnerin zum VRS-JobTicket für netz NRW-Mitgliedsbetriebe ist:
Maria del Carmen Cruz Portillo | Tel. 0221 / 913 02 84 | jobticket (ät) netz-nrw (punkt) de
Unsere Geschäftspartnerin im VRS ist die DB Regio AG, Region NRW
