Fotoerlaubnis
Hinweise zur Anfertigung und Verwendung von Foto- und Filmaufnahmen
Im Rahmen von Veranstaltungen fertigen wir Foto- und Videoaufnahmen, um die Veranstaltungen für unsere Außendarstellung oder gegenüber Fördermittelgebern zu dokumentieren, die Aufnahmen in unseren Social Media-Kanälen, auf unserer Website, im Rahmen der Pressearbeit und in Druckschriften zu nutzen oder für andere Zwecke zu verwerten (z.B. um zukünftige Veranstaltungen zu bewerben).
In einer Videokonferenz werden wir Sie informieren, bevor wir ein Bildschirmfoto anfertigen oder eine Tonpassage aufnehmen, so dass Sie Ihre Kamera deaktivieren, Ihr Gesicht verdecken, Ihren Namen anonymisieren oder sich für die benannte Zeit nicht am Gespräch beteiligen können. Generell machen wir Namen von Teilnehmenden bei allen Aufnahmen unkenntlich, es sei denn, jemand habe explizit der Nennung seines/ihres Namen zugestimmt.
Wir setzen zunächst voraus, dass Sie uns bei der Anmeldung zur Veranstaltung Ihr Einverständnis zu der hier beschriebenen Nutzung der Aufnahmen bzw. Aufzeichnungen geben. Sie können uns aber nach der Anmeldung oder nach der Veranstaltung mitteilen, dass Sie der Speicherung der Aufnahmen von Ihrer Person widersprechen. Während der Veranstaltung haben Sie zudem jederzeit die Möglichkeit, fotografierende oder filmende Personen anzusprechen und zu erklären, dass Sie keine Aufnahmen Ihrer Person wünschen. Genaueres zu Ihren Rechten wie auch die Kontaktinformationen zur Datenschutzbeauftragten finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Wir speichern Aufnahmen nur so lange, wie wir sie für die entsprechenden Zwecke benötigen, oder bis der Speicherung widersprochen wird.
Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruhend auf auf unserem Interesse an der Dokumentation der Veranstaltung und unserer Außendarstellung.