Für den Übergangsbereich von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung – bisher die Midijobs – gelten seit 1. Juli 2019 neue Regelungen. Die Reform soll Geringverdienende finanziell entlasten – besonders Frauen, die in Teilzeit arbeiten.
Quelle und Link: Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen.Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.
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