Am 3. August hat die Bundesregierung den Entwurf eines „Bürokratieentlastungsgesetzes II“ vorgelegt. Darunter sind zwei Punkte, die für Solo-Selbstständige bedeutsam sein können: Ab 2017 soll die Kleinunternehmergrenze von 17.500 € auf 20.000 € steigen und Kleinbetragsrechnungen sollen bis zu 200 € statt bislang 150 € möglich sein.
Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.
Hier ist Platz für Ihren Kommentar!