Am 24. April 2009 ist das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts in Kraft getreten. Nach langen politischen Auseinandersetzungen hat die Berücksichtigung von „sozialen und umweltbezogenen“ Anforderungen bei der öffentlichen Beschaffung eine gültige Rechtsgrundlage – allerdings nur als „Kann-Regelung“.
Im Netzwerk Unternehmensverantwortung (”Corporate Accountability” = CorA) haben sich zivilgesellschaftliche Organisationen zusammengeschlossen, die gemeinsam Unternehmen und Institutionen für die Auswirkungen ihres Handelns auf Mensch und Umwelt zur Rechenschaft ziehen und sie von Einhaltung der Menschenrechte sowie internationaler Sozial- und Umweltstandards verpflichten wollen. CorA hat in einer Presseerklärung seine Unzufriedenheit mit dieser weichen Novelle deutlich gemacht (siehe http://www.cora-netz.de).
Das Netzwerk CorA beteiligt sich intensiv an der Diskussion. So nahm etwa Friedel Hütz-Adams vom Südwind-Institut (netz NRW-Mitgliedsorganisation) für CorA an einer Anhörung des saarländischen Landtags zur öffentlichen Auftragsvergabe teil und stellte dort die Positionen für eine sozial-ökologische Beschaffung dar.
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