Mittwoch 3. März 2010 von Thomas von der Fecht
Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung sind auch für Weiterbildungsträger interessant, weil sie der Organisation als solche und im umkämpften Markt um KundInnen (TeilnehmerInnen) und ggf. öffentliche Fördermittel Vorteile bringen. Die Entscheidung für ein Qualitätsentwicklungsverfahren und/oder die Zertifizierung fällt jedoch nicht leicht, besonders bei sehr kleinen Bildungsträgern.
Eine Veranstaltung in der kleinen Bildungseinrichtung von KIK, KUM & LUK e.V. in Köln Anfang März informierte über ein speziell auf kleinste Weiterbildner (d.h. mit max. 2 hauptamtlichen MitarbeiterInnen) angepasstes Verfahren –
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Freitag 26. Februar 2010 von Thomas von der Fecht
Die G.I.B. NRW hat eine neue Übersicht zu allen aktuellen Förderprogrammen des Landes Nordrhein-Westfalen und zu den bundesweit geltenden Förderrichtlinien veröffentlicht. Sie ist als Arbeitshilfe für BildungsberaterInnen gedacht und natürlich auch für Weiterbildungsinteressierte nützlich. Zusätzlich sind die Programme für Kurzarbeitende und Beschäftigte in Transfergesellschaften sowie Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Fortbildungskosten enthalten:
http://www.gib.nrw.de/…/Uebersicht_WB-Foerderung_Beschaeftigte.pdf
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Montag 8. Februar 2010 von Thomas von der Fecht
Das InfoWeb Weiterbildung – iwwb, die Suchmaschine des Deutschen Bildungsservers für Weiterbildungskurse, ist ein Angebot des Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung. Zurzeit findet die Metasuche des Portals rund 900.000 verschiedene Weiterbildungsangebote. Darüber hinaus bietet das InfoWeb Weiterbildung eine umfassende Suche nach Beratungsstellen, gibt Auskunft über die Fördermöglichkeiten für Weiterbildungen und versorgt Nutzerinnen und Nutzer mit aktuellen Nachrichten und Terminen zur Weiterbildung.
www.iwwb.de
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Dienstag 12. Januar 2010 von Thomas von der Fecht
Seit 1. Januar 2010 können Weiterbildungsinteressierte vom Staat mehr Geld bekommen: Die Bildungsprämie für Erwerbstätige ist von bislang 154 Euro auf max. 500 Euro gestiegen. Wer die Prämie in Anspruch nehmen will, muss erwerbstätig sein und max. 25.600 Euro (51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) im Jahr versteuern. Außerdem muss der Zuschuss mit mindestens dem gleichen Betrag aus eigener Tasche aufgestockt werden.
[via G.I.B. NRW-Newsletter No. 200]
http://www.bildungspraemie.info
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