für Mitgliedsbetriebe des netz NRW e.V. mit Firmensitz im VRS

JobTickets ermöglichen das umweltbewusste und kostengünstige Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln für ArbeitnehmerInnen von Mitgliedsbetrieben des netz NRW e.V mit Sitz innerhalb des Verkehrsverbundes VRS.
Der Verbundraum Rhein-Sieg (VRS) reicht
Wenn Sie es ganz genau wissen wollen, nehmen Sie bitte die
Übersichten zum VRS-Streckennetz und die Tarifbestimmungen des VRS zur Hand.
Am VRS-JobTicket im Fakultativmodell interessierte Betriebe des netz NRW e.V. müssen – gemäß unseren Vertragsbedingungen mit dem VRS – weniger als 50 Beschäftigte insgesamt haben und für mindestens zwei beschäftigte MitarbeiterInnen mit vertraglichem Dienst-/Arbeitsverhältnis bestellen. Zusammen mit dem netz NRW-JobTicket-Vertrag reicht der Mitgliedsbetrieb die Liste der TicketnutzerInnen ein.
Die Bezahlung der Tickets erfolgt durch den Betrieb für die MitarbeiterInnen monatlich im Voraus via Lastschrift-Einzugsermächtigung. Eine Kündigung des netz NRW-JobTicket-Vertrags ist nur zum Ende der Vertragslaufzeit (31.05. d. J.) möglich.
Ihre Ansprechpartnerin zum VRS-JobTicket für netz NRW-Mitgliedsbetriebe ist:

Maria del Carmen Cruz
Portillo
Tel. GS Köln
jobticket (at) netz-nrw (punkt) de
