Dienstag 12. Januar 2010 von Thomas von der Fecht
Seit 1. Januar 2010 können Weiterbildungsinteressierte vom Staat mehr Geld bekommen: Die Bildungsprämie für Erwerbstätige ist von bislang 154 Euro auf max. 500 Euro gestiegen. Wer die Prämie in Anspruch nehmen will, muss erwerbstätig sein und max. 25.600 Euro (51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) im Jahr versteuern. Außerdem muss der Zuschuss mit mindestens dem gleichen Betrag aus eigener Tasche aufgestockt werden.
[via G.I.B. NRW-Newsletter No. 200]
http://www.bildungspraemie.info
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Freitag 31. Juli 2009 von Thomas von der Fecht
Eine einzige sozialversicherungspflichtig beschäftigte Person im Unternehmen reicht schon aus, um bei der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeitergeld beantragen zu können.
Alle Details finden Sie im kostenfreien offenen Angebot des Portals akademie.de
http://www.akademie.de/…kurzarbeitergeld-kleine-unternehmen
oder natürlich auf den Info-Seiten der Bundesagentur
http://www.fuer-ein-lebenswertes-land.bmas.de/…infos__arbeitgeber.html
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Freitag 31. Juli 2009 von Thomas von der Fecht
Kleine Unternehmen, die ausbilden wollen, aber aufgrund ihrer Spezialisierung nicht alle vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte anbieten können, unterstützt die vom Land NRW und der Europäischen Union geförderte Verbundausbildung.
Aktualisierte Informationen zur Förderung der betrieblichen Berufsausbildung im Verbund stehen auf den Internetseiten des MAGS NRW zum Download bereit:
http://www.mags.nrw.de
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Freitag 31. Juli 2009 von Thomas von der Fecht
Die Bundesagentur für Arbeit kann 100 % der Weiterbildungskosten für ArbeitnehmerInnen übernehmen, wenn spezielle Voraussetzung gemäß des Programms WeGebAU vorliegen.
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