Innovationsgutscheine (Bundesförderung)
Dienstag 25. Mai 2010 von Thomas von der Fecht
Um Anreize für Innovationen zu setzen und Unternehmen mit externer Innovationsberatung zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) mit der am 30. April 2010 veröffentlichten Richtlinie BMWi-Innovationsgutscheine für qualifizierte Beratungen eingeführt. Damit werden 50% der Ausgaben für externe Beratungsleistungen durch vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen gedeckt. Die Beratungsunternehmen sollen kleinen Unternehmen mit technologischem Bezug schnell und einfach aufzeigen, wie sie Innovationen erfolgreich meistern können.
Gefördert werden können:
- Externe Management- und Beratungsleistungen bei der Vorbereitung und Einführung von Produkt- bzw. technischen Verfahrensinnovationen.
- Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten (im Rahmen des Konjunkturprogramms II bis 31.12.2010 geöffnet für Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten).
Dieser Beitrag wurde erstellt am Dienstag 25. Mai 2010 um 12:54 und abgelegt unter Fördermittel. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können zum Ende springen und ein Kommentar hinterlassen. Pings sind im Augenblick nicht erlaubt.

