netz NRW – Verbund für Ökologie und soziales Wirtschaften e. V.

Unternehmensverband der Klein- und Kleinstbetriebe in Nordrhein-Westfalen

Minijob im Privathaushalt online anmelden

Montag 8. Februar 2010 von Thomas von der Fecht

Mit dem Online-Haushaltsscheck der Minijob-Zentrale können Privathaushalte jetzt noch einfacher Arbeitnehmende legal als Minijobber/in beschäftigen. Nur wenige Daten sind nötig, z.B. Adresse, Rentenversicherungsnummer, Beschäftigungsumfang.
Die Minijob-Zentrale erledigt dann alles Weitere: Sie meldet den/die Arbeitnehmer/in bei der gesetzlichen Unfallversicherung an, berechnet die Abgaben und bucht sie per Einzugsermächtigung halbjährlich vom Konto des Arbeitgebers ab.
Voraussetzung für die Anmeldung eines Minijobs im Privathaushalt ist, dass die Hilfe regelmäßig nicht mehr als 400 Euro im Monat verdient und Tätigkeiten ausübt, die gewöhnlich von einem Familienmitglied erledigt werden.
Für einen 400-Euro-Minijob im Privathaushalt zahlt der Arbeitgeber Abgaben in Höhe von maximal 14,27 Prozent des monatlichen Verdienstes und kann 20 Prozent der gesamten Ausgaben, maximal 510 Euro jährlich, von seiner zu zahlenden Einkommensteuer abziehen.
Minijobs im Privathaushalt – online informieren und anmelden

Dieser Beitrag wurde erstellt am Montag 8. Februar 2010 um 13:19 und abgelegt unter Allgemein. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können zum Ende springen und ein Kommentar hinterlassen. Pings sind im Augenblick nicht erlaubt.

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