Letzte Weiterbildung länger her als 4 Jahre?
Freitag 31. Juli 2009 von Thomas von der Fecht
Die Bundesagentur für Arbeit kann 100 % der Weiterbildungskosten für ArbeitnehmerInnen übernehmen, wenn spezielle Voraussetzung gemäß des Programms WeGebAU vorliegen.
Gering qualifizierte und ältere Arbeitnehmende (= die das 45. Lebensjahr vollendet haben) tragen ein hohes Arbeitsmarktrisiko, ihre Beteiligung an Weiterbildung ist dennoch gering. Sie stehen deshalb im Fokus einer Anschubfinanzierung für Weiterbildung in kleinen und mittleren Unternehmen durch die Arbeitsagentur. Gefördert werden können Personen, die von ihrem Arbeitgeber für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Die Arbeitsagentur zahlt die Lehrgangskosten und beteiligt sich an den Fahrt- und Kinderbetreuungskosten:
http://www.arbeitsagentur.de/…/Merkblatt..MB6.pdf
Der Arbeitgeber kann sogar einen Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ) bekommen, wenn es ungelernte oder gering qualifizierte ArbeitnehmerInnen sind (das meint solche ohne anerkannten Berufsabschluss oder zwar mit Abschluss, aber seit 4 Jahren in an- oder ungelernter Tätigkeit und in den erlernten Beruf nicht mehr integrierbar):
http://www.arbeitsagentur.de/…/Faltblatt-Zuschuss-zum-Arbeitsentgelt.pdf
Infolge des Konjunkturpakets II besteht die Möglichkeit, auch für qualifizierte Mitarbeitende das Programm WeGebAU in Anspruch zu nehmen.
Hierbei müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Der Erwerb des letzten Berufsabschlusses und die letzte öffentlich geförderte Weiterbildung liegen mindestens 4 Jahre zurück.
- Der/die Arbeitnehmende wird für die Teilnahme an der Weiterbildung von der Arbeit freigestellt (auch tageweise, aber keine Freistellung aus wirtschaftlichen Gründen zur Vermeidung von Kurzarbeit) und bekommt weiterhin das Arbeitsentgelt vom Arbeitgeber.
- Die Weiterbildung findet während betriebsüblicher Arbeitszeiten statt.
- Sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme sind durch eine fachkundige Stelle zugelassen (sog. AZWV).
- Die Weiterbildung erhöht die Kompetenz der/des Arbeitnehmenden für den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Die Arbeitsagentur zahlt die Lehrgangskosten zu 100% und beteiligt sich an den Fahrt- und Kinderbetreuungskosten. [zum Vergleich: der Bildungsscheck NRW bezuschusst "nur" 50% der Weiterbildungskosten bis max. 500 €, alle 2 Jahre]
Beste Übersicht zur WeGebAU-Förderung:
http://www.wegebau.agenturq.de
Dieser Beitrag wurde erstellt am Freitag 31. Juli 2009 um 14:36 und abgelegt unter Fördermittel, Weiterbildung. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können zum Ende springen und ein Kommentar hinterlassen. Pings sind im Augenblick nicht erlaubt.

