Zustimmung zur Europäischen Privatgesellschaft
Freitag 15. Mai 2009 von Thomas von der Fecht
Bereits im März 2009 hat das Europaparlament dem Statut der Europäischen Privatgesellschaft (EPG) / Societas Privata Europeae (SPE) zugestimmt. Ihre Einführung ist zum 1. Juli 2010 vorgesehen.
Diese “Europa-GmbH” hat ein Mindestkapital von 1 €, sofern die Geschäftsführung vor Ausschüttung von Gewinnen den Mitgliedern eine “Solvenzbescheinigung” ausstellt, anderenfalls müssen mind. 8.000 € Eigenkapital aufgebracht werden. Gesellschafterwechsel müssen nicht notariell beurkundet werden.
Statut der Europäischen Privatgesellschaft
Dieser Beitrag wurde erstellt am Freitag 15. Mai 2009 um 12:27 und abgelegt unter Allgemein. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können zum Ende springen und ein Kommentar hinterlassen. Pings sind im Augenblick nicht erlaubt.
