ESF-Bundesprogramm für die Personalentwicklung in der Sozialwirtschaft
Donnerstag 16. April 2009 von Thomas von der Fecht
Das neue Programm soll MitarbeiterInnen von Trägern der Sozialwirtschaft fördern, in diesem Fall nicht die berufliche Integration von Zielgruppen. Förderberechtigt (max. Zuschusshöhe 75%) sind freie gemeinnützige Träger, die einem der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland angehören bzw. von diesen spitzenverbandlich vertreten werden.
Das erste Interessenbekundungsverfahren ist bereits abgeschlossen, der nächste Aufruf wird ab September 2009 folgen (des Weiteren bis Ende 2013 zweimal jährlich). Trägern wird empfohlen Projekte in Verbünden anzustreben.
http://www.bagfw-esf.de
Dieser Beitrag wurde erstellt am Donnerstag 16. April 2009 um 14:01 und abgelegt unter Fördermittel, Sozialwirtschaft, Weiterbildung. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können zum Ende springen und ein Kommentar hinterlassen. Pings sind im Augenblick nicht erlaubt.

