netz NRW – Verbund für Ökologie und soziales Wirtschaften e. V.

Unternehmensverband der Klein- und Kleinstbetriebe in Nordrhein-Westfalen

Vereinsstruktur mit Aufsichtsrat

Mittwoch 18. März 2009 von Thomas von der Fecht

Eine Option für ideell geprägte Träger wirtschaftlicher Aktivitäten.

Das Vereinsrecht bietet durchaus mehr Gestaltungsspielraum, als manche/r gewöhnlich denkt. So ist z.B. ein Aufsichtsrat, wie er aus GmbH, Aktiengesellschaften und Genossenschaft bekannt ist, auch im Verein möglich ist. Sofern die Satzung dies vorsieht, kann ein Vereinsvorstand auch unter Beibehaltung der Gemeinnützigkeit hauptamtlich (also entgeltlich) tätig werden.
Damit verschieben sich Haftungsrisiken, Letztverantwortung und Aufgabenzuschnitt zugunsten optimierter Geschäftsprozesse. Bei der konkreten Aufgabenverteilung können ein reibungsloses Tagesgeschäft, die Anbindung der Geschäftsführung an die Interessen der Mitglieder(versammlung) und ausreichende Kontrolle sichergestellt werden. Zahlreiche Vereine verschiedener Größe arbeiten bereits mit ehrenamtlichem Aufsichtsgremium und hauptamtlichem Vorstand. Das ist nach dem BGB zulässig und wird von den Registergerichten in aller Regel akzeptiert.
Dipl.-Kfm. Christian Koch, Geschäftsführer der socialnet GmbH, hat alle wichtigen Aspekte zum klassischen Vereinsmodell und zum Verein mit Aufsichtrat in einem Grundlagenartikel kompakt und lesenswert zusammengefasst:
http://www.socialnet.de/materialien

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Mittwoch 18. März 2009 um 16:38 und abgelegt unter Allgemein, Sozialwirtschaft. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können zum Ende springen und ein Kommentar hinterlassen. Pings sind im Augenblick nicht erlaubt.

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